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Merkur online
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Vorurteile gegen Afrikaner - Richter angeklagt
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Murnau - Für das Urteil findet Strafverteidiger Hermann Borchert
kaum Worte. "Menschenverachtung" und "Diskriminierung"
von Afrikanern wirft er dem Garmisch-Partenkirchner Amtsrichter
Dieter Klarmann vor. Der hatte heuer im Januar eine Medizinerin
(41) aus dem Staffelseeraum bei Murnau wegen Beihilfe zum illegalen
Aufenthalt ihres nigerianischen Ehemanns schuldig gesprochen.
In dem Urteil schrieb er sinngemäß: Trotz ihrer "Verliebtheit"
hätte sich der Medizinerin angesichts des "Aussehens"
und der "Herkunft" ihres Mannes der Verdacht aufdrängen
müssen, dass sich der 32-Jährige den Aufenthalt erschlichen
hat. Weil sie angeblich bewusst Nachforschungen unterließ,
wurden 2550 Euro Geldstrafe gegen sie verhängt.
Im Dezember 1999 hatte die Medizinerin ihren Ehemann in München
kennengelernt. Drei Monate später zogen sie zusammen. Er bezeichnete
sich als anerkannter Asylant. Weil sie ihm vertraute, sah sie keinen
Anlass, sich seine Papiere zeigen zu lassen. Es hätte ihr auch
nichts genützt, weil er sich unter falschem Namen hatte registrieren
lassen.
Kurz vor der Geburt ihres jetzt einjährigen Kindes gab er seine
tatsächliche Identität preis. Er wurde wegen illegalen
Aufenthalts zu einer viermonatigen Bewährungsstrafe verurteilt.
Mittlerweile genießt er eine Duldung in Deutschland.
Rechtsanwalt Borchert legte gegen den Schuldspruch von Amtsrichter
Klarmann Berufung ein. Anfang Juli wird der Fall erneut vor dem
Landgericht München II verhandelt. Das Ziel des Verteidigers
ist ein Freispruch. Seines Erachtens mangelt es dem Urteil an Objektivität.
Darüber hinaus gebe es keine Anhaltspunkte für die vom
Richter vertretene Lebensweisheit, dass jedem Ausländer der
Verdacht auf die Stirn geschrieben stehe, dass er sich illegal in
Deutschland aufhalte. Ob er rechtliche Schritte gegen den Amtsrichter
unternimmt, hat er noch nicht entschieden.
Das haben bereits zwei 26 und 28 Brüder getan. Die beiden türkischstämmigen
Männer stellten angeblich Strafanzeige gegen Richter Klarmann
wegen Beleidigung. Nach eigenem Bekunden waren sie heuer im Januar
während einer Verhandlung als "Rindviecher, Ochsen und
Kühe" bezeichnet worden. Wegen einer Disco-Schlägerei
hatte das Amtsgericht sie zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt.
Diese Urteile wurden bereits wieder aufgehoben.
ANGELA WALSER
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DER STANDARD Samstag/Sonntag, 8./9. Juni 2002, Seite 40
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Deutsche Gretchenfrage
Die Antisemitismus-Debatte ist notwendig und erfrischend - auch
für Österreich (von Eric Frey)
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Die von Jürgen Möllemann und Martin Walser ausgelöste
Antisemitismus-Diskussion in Deutschland erscheint vielen als überflüssiges
Medienspektakel. In Wirklichkeit ist es eine notwendige und erfrischende
Bestandsaufnahme über den geistig-moralischen Zustand des Landes
und sein Verhältnis zu sich selbst.
Auch 57 Jahre nach Kriegsende bleibt der Naziterror und vor allem
der Holocaust das prägende Ereignis der deutschen Geschichte.
"Wie hältst du's mit der Judenvernichtung?", ist
die Gretchenfrage für jeden, der am Tatort des Verbrechens
zu historischen, politischen oder moralischen Themen Stellung nimmt.
Das gilt für den Schriftsteller Martin Walser. Er huldigt einer
nationalkonservativen Ideologie, die einst dem Nationalsozialismus
den Boden bereitet hat, und rechnet in seinem jüngsten Roman
mit einem Mann ab, der weder Friese noch Bayer ist, sondern einer
der letzten Vertreter der deutschsprachigen jüdischen Intelligenz,
die mit Zustimmung von Walsers geistigen Ahnen vernichtet wurde.
Einen solchen Autor des Antisemitismus zu verdächtigen ist
zulässig - auch wenn das Urteil nicht eindeutig ausfällt.
Das gilt ebenso für jene Kritiker Israels, die das - oft fragwürdige
- Vorgehen der Sharon-Regierung gegen palästinensischen Terror
mit einer radikalen Wortwahl verurteilen, die weder für den
Tschetschenien-Krieg noch für andere brutale Menschenrechtsverletzungen
der vergangenen Jahre zur Verwendung kam. Wenn ein Vertreter einer
etablierten politischen Partei, die auf der Jagd nach den 18 Prozent
auch ein wenig im Teich der Altnazis und Jungrechten fischen will,
einen solchen Demagogen an die Brust nimmt und dann den bekanntesten
Vertreter der jüdischen Gemeinde Deutschlands für die
Emotionen verantwortlich macht, die er selbst schürt, dann
sind hier erneut Hitlers Enkelkinder am Werk, die sich vom Schatten
des monströsen Großvaters nie ganz lösten. Gerade
die lautesten Rufer nach einem "Schlussstrich" unter die
NS-Debatten können nicht aufhören, mit alten Vorurteilen
und neuen Gehässigkeiten Politik zu machen.
Das bedeutet nicht, dass jede Kritik am Verhalten eines Juden oder
Israelis bereits Antisemitismus darstellt. Aber die Welt kann von
Deutschen verlangen, dass sie vor einer solchen Aussage kurz innehalten,
ihre eigenen Motive hinterfragen und mögliche Missverständnisse
überlegen. In den USA wird eine solche Selbstzensur gegenüber
Schwarzen und anderen Minderheiten von Vorgesetzten, Lehrern und
gewöhnlichen Bürgern gefordert. Als "political correctness"
desavouiert, trägt sie trotz latentem Rassismus zu einer Zivilisierung
des öffentlichen Lebens bei.
Gleichzeitig ist es legitim, wenn Deutsche die Grenzen des Sag-
und Machbaren testen, wenn ein Buch wie "Tod eines Kritikers"
veröffentlicht wird und ein scharfzüngiger Rhetoriker
wie Michel Friedman nicht als unangreifbar gilt. Das Gute an der
deutschen Debatte ist, dass tatsächlich die Natur und Grenzen
des Antisemitismus diskutiert werden und eine Heerschar von Intellektuellen
und Publizisten Stellung bezieht - manche, wie FAZ-Herausgeber Frank
Schirrmacher zu Walsers Buch, auf ungewohnter Seite. Selbst Möllemanns
verbaler Amoklauf kann kritisiert werden, ohne dass der Mann und
seine Partei gleich ins rechtsextreme Lager gestellt werden. Reich-Ranicki
und Friedman sind keine armen Opfer, sondern wissen sich mithilfe
der Medien gut zu wehren.
Österreich erlebte eine solche konstruktive Vergangenheitsdebatte
in der Waldheim-Ära. Im Schatten des Polarisierers Jörg
Haiders aber ist eine intelligente Auseinandersetzung unmöglich
geworden, wie die "Dreck am Stecken"-Affäre vom Wiener
Wahlkampf im Vorjahr gezeigt hat. Antisemitische Rülpser wurden
zum emotionsgeladenen Politikum, blieben aber ohne Folgen. Die täglichen
Verstöße der Krone gegen alle zivilisatorischen Normen
werden zwar bedauert, aber hingenommen. Die deutsche Debatte ist
daher auch für dieses Land ein Glück.
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Süddeutsche Zeitung vom 16.02.2002
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Kanake ist nicht ausländerfeindlich"
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Im Januar vergangenen Jahres traten mehrere Skinheads in der Zenettistraße
einen Griechen halb tot. Die brutale Attacke sorgte bundesweit für
Schlagzeilen, ebenso der Prozess, der sich seit Monaten am Jugendgericht
unter Ausschluss der Öffentlichkeit dahinschleppt. Die Anklage
stuft die Tat als versuchten Mord ein, Motiv Ausländerhass.
Nicht so einer der Anwälte. Andrè Picker, Verteidiger
der Hauptangeklagten Maria von P., 18, will davon jedenfalls nichts
wissen. "Gib's ihm, dem Scheiß-Kanaken, jetzt musst Du
sterben." Mit diesen Worten feuerte Maria von P. ihre Freunde
an, noch kräftiger auf den bereits am Boden liegenden Griechen
einzutreten.
Für Anwalt Picker ist das normaler Sprachgebrauch. Kanaken
seien ein "Volksstamm in der Südsee", belehrte er
in seinem Schlussplädoyer die Beteiligten. Wer dieses Wort
gebrauche, sei "nicht automatisch auch ein Ausländerfeind".
Picker forderte einen Freispruch für seine Mandantin, weil
es zu viele "Ungereimtheiten" gebe. Eine Verurteilung
komme allenfalls wegen gefährlicher Körperverletzung in
Betracht, niemals aber wegen versuchten Mordes. Die Plädoyers
der Anwälte werden am kommenden Freitag fortgesetzt, ein Urteil
wird für den 1. März erwartet. Der Staatsanwalt hat Haftstrafen
von zwei bis siebeneinhalb Jahren beantragt. Dieser Forderung haben
sich auch die Anwälte der Opfer angeschlossen. Nebenklagevertreter
Thomas Böhmer zeigte sich gestern enttäuscht über
die Haltung der Angeklagten. Keiner habe bislang ein Wort der Entschuldigung
gefunden. "Man versucht, das ganze abzuschieben auf Alkoholismus
und ,jugendtypisches Verhalten'", so Böhmer. Bis heute
habe niemand ein Wort des Bedauerns für die Opfer gefunden,
nur "die eigene Situation" werde wortreich beklagt. "Das
gibt dem ganzen einen ausgesprochen negativen Beigeschmack",
konstatiert er.
alek
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Augsburger allgemeine vom 17.02.2002
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Zigeunerjudenurteil aufgehoben
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Friedman: Wichtiges Zeichen der Justiz - Fall muss in Kempten erneut
verhandelt werden
Von unserem Redaktionsmitglied Stefanie Heckel
München/Kempten/Berlin
Das umstrittene "Zigeunerjuden-Urteil" einer Kemptener
Berufungskammer ist aufgehoben. Das bayerische Oberste Landesgericht
(OLG) ließ gestern in München die Revision zu. Nun muss
in Kempten vor einer anderen Strafkammer erneut verhandelt werden,
ob "Zigeunerjude" eine Beleidigung ist. Als "Zigeunerjuden"
hatte der ehemalige Allgäuer Republikaner-Kreisvorsitzende
Reichertz den Vizepräsidenten des Zentralrats der Juden in
Deutschland, Michel Friedman, bezeichnet. Friedman selbst nannte
die Entscheidung des OLG gestern "ein wichtiges Zeichen der
Justiz".
Schon das dritte Mal musste sich ein Gericht mit der Pressemitteilung
beschäftigen, die Reichertz an verschiedene Allgäuer Medien
verschickt hatte. In erster Instanz war Reichertz für die darin
enthaltene Bezeichnung "Zigeunerjude" zu einer Geldstrafe
von mehr als 3000 Euro verurteilt worden. Reichertz legte Berufung
ein - und hatte Erfolg: Die Berufungskammer sprach Reichertz frei.
Der Begriff sei von der Meinungsfreiheit gedeckt. Auch habe Friedman
mit polemischen Äußerungen eine Reaktion herausgefordert.
Das wiederum sah die Staatsanwaltschaft anders und ging in Revision.
Der schnell unter "Zigeunerjuden-Urteil" bekannte Richterspruch
schlug zudem hohe Wellen in Öffentlichkeit und Politik. "Es
darf nicht das letzte richterliche Wort in dieser Sache sein",
hatte etwa Bayerns Innenminister Beckstein erklärt. Auch verschiedene
jüdische Verbände hatten harsche Kritik geübt. Einer
juristischen Prüfung, so das OLG in seiner Begründung,
habe das Kemptener Urteil nicht standhalten können. Unter anderem,
weil die Kammer keine Feststellung zur objektiven Wirkung des Begriffs
"Zigeunerjude" getroffen habe. Vielmehr sei vom subjektiven
Verständnis des Angeklagten ausgegangen worden, der "Zigeuner"
mit dem "vielen Herumreisen" Friedmans gerechtfertigt
hatte. Das OLG: "Ein unabhängiger Dritter könnte
aber denken, Herr Friedman sei im Sinne der NS-Ideologie kein in
der Gesellschaft lebensberechtigter Mensch." Auch der so genannte
"Gegenschlag" der politischen Auseinandersetzung rechtfertige
keine so auslegbare Äußerung.
Friedman dazu am Freitag: "Ich erwarte, dass jeder, der mit
nationalsozialistischer Propaganda argumentiert, eine Strafe bekommt."
Die OLG-Entscheidung sei ein "wichtiges Zeichen der Justiz,
sich nach einem unverständlichen, skandalösen und unerklärlichen
Urteil selbst die Chance zur Korrektur zu geben".
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Neue Zürcher Zeitung, Ressort Inland, 21. Februar 2002,
Nr.43, Seite 12
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FPS-Präsident Jürg Scherrer freigesprochen
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Keine Rassendiskriminierung bewiesen
Biel, 20. Febr. (sda) Jürg Scherrer, Präsident der Freiheitspartei
der Schweiz (FPS) und Bieler Polizeidirektor, ist am Mittwoch vom
Vorwurf der Rassendiskriminierung freigesprochen worden. Nachdem
in Aarau Rekruten von Ausländern zusammengeschlagen worden
waren, hat Scherrer als FPS-Präsident eine Medienmitteilung
verfasst mit dem Titel "Schweiz - Pack raus, Grenzen zu".
Im Interview mit Radio Argovia hatte er seine Haltung ausgeführt.
Gerichtspräsident Markus Gross begründete sein Urteil
damit, dass die Scherrer angekreideten Äusserungen sich nicht
gegen eine bestimmte Ethnie, Rasse oder Religion richteten. Zwar
sei auch ein Sammelbegriff für mehrere Ethnien strafbar, doch
sei die vom Angeschuldigten verwendete Eingrenzung zu schwammig.
Er sei erst nach längerem Zögern zu diesem Schluss gekommen,
betonte der Gerichtspräsident. Sonst wäre es zur Verurteilung
gekommen: "Mit der Forderung nach Ausschaffung von kriminellen
Asylbewerbern ohne Verfahren wäre die Diskriminierung gegeben
gewesen", meinte er.
Scherrer hatte gefordert, dass der Bundesrat "das Ausländerpack
einer gewissen Herkunft unverzüglich ausschafft" und dass
die Schweizer Grenze dicht gemacht werde für Ausländer
von ausserhalb der EU und Nordamerikas, und zwar unter allen Titeln.
In seinem Plädoyer berief sich Scherrer darauf, er habe keine
Ethnie, Rasse oder Religion genannt. Auch habe er sich nicht aus
Ausländerfeindlichkeit heraus geäussert, sondern als Reaktion
auf eine Straftat gegen eine Schweizer Institution. Er habe sich
gegen Kriminelle gewandt. Zum Urteil sagte der Freigesprochene,
er habe es so erwartet. Es werde nichts an seiner Art, sich zu äussern,
ändern.
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Berliner Zeitung vom 22.02.2002
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Deutschland fürchtet Präzedenzfall
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Griechische NS-Opfer sollen keine Entschädigung erhalten
Jan-Oliver Schütz
BERLIN, 22. Februar. Im Rechtsstreit mit den Familien griechischer
NS-Opfer aus dem Dorf Distomo verweigert die Bundesregierung weiter
die Zahlung von Entschädigung. Sollte hier ein internationaler
Präzedenzfall geschaffen werden, wären "die politischen
Folgen für jeden Staat unabsehbar", erklärte sie
in einer Stellungnahme gegenüber dem Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte (ECHR) in Straßburg. Zahlreiche weitere
Einzelklagen gegen den deutschen Staat könnten folgen.
Im Sommer 1944 hatte die Waffen-SS in Distomo ein Massaker verübt
und mehr als 200 Menschen umgebracht. 55 Jahre später sprach
das oberste Gericht Griechenlands 257 Überlebenden sowie Familienangehörigen
und Nachkommen der Ermordeten im Grundsatz 55 Millionen Mark Entschädigung
zu. Als sich die Bundesrepublik weigerte zu zahlen, erwirkten die
Kläger vor dem Landgericht Athen einen Beschluss zur Beschlagnahme
des Eigentums des Goethe-Instituts in Athen. Dazu kam es jedoch
nicht: Der griechische Justizminister blockierte die Vollstreckung
des Urteils und verwies dabei auf Kompetenzen, die ihm die Zivilprozessordnung
gewährt.
Parallel dazu rief die Bundesregierung die griechische Justiz an,
um den Beschlagnahme-Beschluss aufheben zu lassen. Sie berief sich
auf das völkerrechtliche Prinzip der Staatenimmunität,
wonach kein ausländisches Gericht über das Eigentum eines
anderen Staates verfügen kann. Das Oberlandesgericht in Athen
gab der Berufung statt und hob das ergangene Urteil über die
Zwangsvollstreckung auf. Daraufhin zogen die Kläger in Revision
beim Obersten Gerichtshof Griechenlands. Die erste Sitzung fand
am vergangenen Mittwoch statt, die Entscheidung wurde jedoch auf
voraussichtlich Mai vertagt.
Schon im Jahr 2000 hatten sich die Überlebenden und die Nachkommen
der Opfer des Distomo-Massakers an den ECHR gewandt, um ihren Anspruch
auf Entschädigung durchzusetzen. Ihre Klage richtete sich sowohl
gegen die deutsche als auch gegen die griechische Regierung. Im
Beschluss des griechischen Justizministers, die Zwangsvollstreckung
zu blockieren, sehen sie einen Verstoß gegen die Europäische
Menschenrechtskonvention, deren Artikel sechs jedem das Recht auf
ein faires Gerichtsverfahren zubilligt. Dies sei durch das Eingreifen
der Regierung in diesem Fall jedoch nicht gewährleistet, argumentieren
die Kläger. Die Stellungnahme der Regierung in Athen zu diesem
Vorwurf steht noch aus.
Die Bundesregierung rechtfertigte gegenüber dem ECHR die Zahlungsverweigerung
damit, dass die Kläger den innerstaatlichen Rechtsweg noch
nicht ausgeschöpft hätten. Nach ihrer Auffassung müssten
sich die Kläger zunächst an deutsche Gerichte wenden,
was bisher aber nicht geschehen sei.
"Das gesamte Prozessverhalten der Bundesrepublik stellt sich
als legitime Verteidigung gegen eine fortdauernde Verletzung der
Staatenimmunität seitens Griechenlands dar", heißt
es weiter. Zwar gehören sowohl Griechenland als auch die Bundesrepublik
zu den Signatarstaaten des Europäischen Übereinkommens
über Staatenimmunität von 1972, demzufolge rechtmäßig
ergangene Urteile eines inländischen Gerichts gegen einen anderen
Staat von diesem auch anerkannt werden müssen. Die Bundesrepublik
verweigert dies aber mit der Begründung, dass Griechenland
dieses Abkommen bislang noch nicht ratifiziert hat.
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Wiesbadener Tagblatt (Leserbrief Vom 23.02.2002)
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Obwohl er den Rechtsstreit in Sachen Nordenstadter Lampe gewonnen
hatte, überzieht ein Wiesbadener Amtsrichter seinen Nachbarn
weiter mit Klagen.
Richter gibt keine Ruhe
Wie lange wird eigentlich noch geduldet, dass ein Richter am Amtsgericht
der Gerichtsbarkeit in Deutschland einen so schlechten Dienst erweisen
kann und noch immer "Im Namen des Volkes" Urteile fällen
darf.
Man kann sich nach den Äußerungen des Herrn Amtsrichters
leicht vorstellen, wie solche Urteile ausfallen, wenn man notgedrungen
mit einem fremdländisch klingenden Namen auftaucht.
Weil der besagte Amtsrichter nach dem am Landgericht erfolgten Urteil
noch immer keine Ruhe gibt, dürfte allen Beteiligten und der
Öffentlichkeit ja wohl klar sein, dass es in Wahrheit gar nicht
um die besagte 40 Watt-Lampe ging, sondern um überhebliches
Querulantentum mit dem Hintergrund von Neid, Hass und Fremdenfeindlichkeit.
Damit wird auch das "Gefälligkeitsurteil" des Amtskollegen
am Landgericht ad absurdum geführt, und in der bekannten Fernsehsendung
"Wie würden Sie entscheiden" würde beiden Richtern
- nach unserer Meinung -, wegen Rechtsbeugung die Lizenz entzogen
und die Pension so weit verringert, dass sie nur noch mit Lampenputzerdiensten
in der Fußgängerzone ihr Ruhegehalt aufbessern dürften.
Dabei hätten sie jede Menge Möglichkeit, unsere fremdländischen
Mitmenschen kennen und schätzen zu lernen.
Horst Gerle Walluf
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Kölnische Rundschau vom 01.03.2002
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München - Nach Überfall auf einen Griechen
Sechs Jahre Jugendhaft für Skinhead
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München (dpa) - Mehr als ein Jahr nach einem Überfall
von Skinheads auf einen Griechen in München hat das dortige
Landgericht am Freitag die beiden Hauptangeklagten zu mehrjährigen
Jugendstrafen verurteilt.
Eine zur Tatzeit 17-jährige Frau muss wegen versuchten Totschlags
fünf Jahre in Jugendhaft, ihr 20 Jahre alter Freund sechs Jahre.
Drei Mitangeklagte kamen mit Haftstrafen zwischen 15 Monaten und
dreieinhalb Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung
davon. Die Verteidiger der beiden Hauptangeklagten kündigten
Rechtsmittel gegen das Urteil an, die Staatsanwaltschaft hat über
eigene Rechtsmittel noch nicht entschieden.
Zu dem Überfall war es im Januar vergangenen Jahres im Münchner
Schlachthofviertel gekommen, am Rande einer privaten Feier in einem
als Neonazi-Treff bekannten Lokal. Die Frau hatte der Beweisaufnahme
zufolge einen "deutlich als Südländer" erkennbaren
32-jährigen Griechen auf der Straße angepöbelt und
angegriffen.
Als er sich wehrte, kamen andere Skinheads hinzu, besondere der
Freund des Mädchens verletzte ihn durch Tritte gegen den Kopf
schwer. Dann eilten Türken aus einer benachbarten Wirtschaft
herbei und retteten dem Griechen vermutlich das Leben. Zwischen
den Türken und den Skinheads entwickelte sich eine regelrechte
Straßenschlacht.
Die Jugendkammer wich in Schuldspruch und Strafmaß gegen
die beiden Hauptanklagten vom Antrag der Staatsanwaltschaft ab,
die wegen der Tritte gegen den Kopf des Opfers von versuchtem Mord
gesprochen und je siebeneinhalb Jahre Haft gefordert hatte. Die
Verteidiger hatten für das Paar Freispruch gefordert. Allenfalls
sei eine geringe Strafe wegen Körperverletzung möglich,
hatten sie erklärt.
Laut Urteil haben die beiden Hauptangeklagten mit den Stiefeltritten
gegen den Kopf des Opfers dessen möglichen Tod billigend in
Kauf genommen.
Die Jugendkammer war aber nicht restlos überzeugt, dass sie
aus niedrigen Beweggründen handelten, und ging deshalb nur
von versuchtem Totschlag und nicht von versuchtem Mord aus.
Ausländerfeindlichkeit habe als Motiv der schwer betrunkenen
Angeklagten "nicht die zentrale Rolle gespielt". Ausschlaggebend
für die Misshandlungen sei vielmehr wohl gewesen, dass die
Frau bei der Gegenwehr des Griechen einen Nasenbeinbruch erlitten
habe. Der Frau attestierte die Kammer eine "beängstigend
rohe Gesinnung". Ihr Freund hatte zur Tatzeit noch wegen eines
anderen Delikts unter Bewährung gestanden.
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Achimer Kurier vom 01.03.2003
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Fehlende Hilfe für Opfer beschämend"
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Anwalt Heinrich Hannover zur NS-Justiz / Viele Zuhörer im
Schwurgerichtssaal in Verden
Von unserer Redakteurin
Birgit Köhler
Verden. So proppenvoll war der Schwurgerichtssaal des Landgerichtes
selten: Etwa 150 Menschen drängten sich auf Bänken und
Stühlen bis dicht vor den Redner, Heinrich Hannover. Sie alle
wollten von einem "beschämenden Justizfall in einer Zeit
kollektiver Rechtsblindheit" hören, an dessen Wiedergutmachung
der Bremer Anwalt Anteil hatte: Der Fall Walerjan Wrobel.
Wrobel wäre heute so alt wie Heinrich Hannover: 77 Jahre. Doch
der Pole wurde bereits 1942 als 17-Jähriger von den Nationalsozialisten
als "Volksschädling" ermordet. Ein Jahr zuvor war
er von Zuhause verschleppt und zur Arbeit bei einem Bauern in Bremen-Lesum
gezwungen worden. Vor Heimweh steckte er eine Scheune in Brand -
in der kindlich-naiven Hoffnung, man werde ihn zurück nach
Polen schicken, wenn der Bauer nicht mehr arbeiten könnte.
Nach einigen Monaten im Konzentrationslager Neuengamme wurde ihm
der Prozess gemacht, doch das Urteil stand schon vorher fest: Der
17-Jährige musste sterben. Dabei wendeten die Richter Gesetze
an, die auch nach Nazi-Maßstäben fragwürdig waren,
wie Heinrich Hannover in seiner Lesung herausstellte: Die Volksschädlingsverordnung
galt nicht für Walerjan Wrobel. Ein Volksschädling könne
nur einer aus dem eigenen Volk sein, hatte sogar Ober-Nazirichter
Roland Freisler festgestellt.
Und die Polenstrafrechtsverordnung, die die Todesstrafe für
jugendliche Polen erlaubte, war zum Zeitpunkt der Tat noch nicht
in Kraft. Sie rückwirkend anzuwenden, brach jegliches zivilisiertes
Recht.
Den Richtern war bewusst, dass sie die Gesetze willkürlich
auslegten. So reichten die selben Juristen, die Wrobel in den Tod
schicken wollten, ein Gnadengesuch für den Polen ein. Ein solches
Verfahren war damals Praxis. Hannover ist allerdings kein Fall bekannt,
in dem der Präsident des Volksgerichtshofes einen zum Tode
Verurteilten begnadigt hätte. Freislers zynische Begründung:
Die Richter hätten ja bereits in ihrem Urteil Milde walten
lassen können.
Als der Fall Wrobel 1987 mit Hannovers Hilfe wieder aufgerollt und
das Urteil aufgehoben wurde, war das eine Genugtuung, so Hannover,
aber: "Beschämend ist, dass die Bundesrepublik Deutschland
bis heute keine finanzielle Entschädigung für die Hinterbliebenen
der Opfer der Nazi-Justiz ermöglicht."
Wrobel sei kein Einzelschicksal, sagte Hannover. "An seinem
Beispiel zeigt sich, wie willfährig die deutsche Justiz nicht
nur die nationalsozialistischen Gesetze befolgte, sondern sie besonders
eilfertig mitgestaltete." Die Ausstellung zum Thema NZ-Justiz
im Verdener Landgericht ist noch bis zum 27. März zu sehen.
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